Denken Sie an die Zukunft…
Viele Menschen denken nur ungern über die Endlichkeit des eigenen Lebens nach. Doch unterstützt die Bestattungsvorsorge die Umsetzung der persönlichen Wünsche und entlastet die späteren Hinterbliebenen im Trauerfall. Dabei ist es vollkommen frei, wie detailliert die Vorkehrungen getroffen werden: Sie selbst entscheiden, ob nur grundlegende Fragen (wie etwa die Bestattungsart) oder bereits auch Details wie Grabart, Regelung zur Grabpflege und die Gestaltung ihrer Trauerfeier festgelegt werden. Wir helfen Ihnen, alle Vorkehrungen in Ihrem Sinne für den Fall Ihres Ablebens zu treffen. In einem unverbindlichen Gespräch informieren und beraten wir Sie gerne. Zur Bestattungsvorsorge gehört es auch, alle wichtigen Dokumente an einem sicheren und neutralen Ort aufzubewahren:
• Familienstammbuch, Heirats- oder Geburtsurkunde
• Versicherungsverträge mit Policen
• Testament
• Vollmachten (Banken etc.)
• Bestattungsvorsorge-Vertrag mit Vollmachten für die Angehörigen
Denken Sie an das Unvermeidliche –
Heute ist morgen schon gestern
Bestattungsvorsorge ist eine sinnvolle und verantwortungsbewusste Entscheidung. Heut zu ta ge muss jeder Mensch
für seine eigene oder die Bestattung seiner Angehörigen
finanziell selber aufkommen. Wie die Finanzen im Todesfall
aussehen, ist angesichts eventuell anfallender Pflege- und
Heimkosten kaum vorherzusehen. Wer vorsorgt, entlastet
seine Angehörigen. Bestattungsvorsorge bedeutet aber
auch, die eigenen Wünsche für die dereinstige Bestattung
inhaltlich und finanziell abzusichern.
Bestattungsvorsorge –
Mut, auch den letzten Schritt zu denken
Mit Ihrem Bestatter können Sie alle Fragen zum Thema
Bestattungsvorsorge offen und vertrauensvoll besprechen.
Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen sind dabei
maßgebend. Der Bestatter, von dem Sie diese Information
erhalten haben, ist Mitglied im Bundesverband Deutscher
Bestatter e.V. und hat damit die hohen Standards unserer
Berufsorganisation anerkannt. Er ist berechtigt, Vorsorgeverträge der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG
anzubieten.
Bestattungsvorsorge –
Ihre persönlichen Vorteile
Abschluss eines Bestattungsvorsorge-Vertrages zur Festlegung Ihrer individuellen Wünsche mit dem Bestatter
Gleichzeitiger Abschluss eines Treuhandvertrages mit
der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG
zur treuhänderischen Hinterlegung des bei Ihrem Bestatter
ermittelten Kostenrahmens.
Mit diesen beiden zusammengehörenden Verträgen haben
Sie alle wichtigen Aspekte berücksichtigt:
- Absicherung der ermittelten Bestattungskosten
- Mögliche Absicherung zukünftiger Friedhofs- und Grabpflegegebühren
- Mögliche Absicherung für ein Grabmal oder Grabzeichen
- Schutz des angelegten Geldes vor dem unberechtigten Zugriff
des Sozialamtes z.B. bei Pflegebedürftigkeit - Sichere Geldanlage mit einer soliden Verzinsung ohne zusätzliche Verwaltungskosten
- Erhalt einer Ausfallbürgschaft für das eingezahlte Kapital von
einer namhaften Bank oder Sparkasse - Jährlicher Kontoauszug, der auch als Zinsbescheinigung dient
- Höhere Sicherheit der zweckgebunden hinterlegten Gelder als
bei einem Sparbuch vor unberechtigtem Zugriff
Das Treuhandvermögen unterliegt der ständigen Kontrolle des
Aufsichtsrates der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG.
Im Leistungsfall wird Ihre Treuhandeinlage einschließlich der
aufgelaufenen Zinsen an Ihren Bestatter zur Durchführung Ihres
Bestattungs-Auftrages ausgezahlt. Der Bestattungsvor sorgeTreuhandvertrag ist kündbar. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich über den Bestatter. Der Vorsorgebetrag steht auch dann
zur Verfügung, wenn das beauftragte Bestattungsunternehmen
nicht mehr bestehen sollte oder Leistungen des Sozialamtes
Ihren Lebensunterhalt unterstützen.
Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG
Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine
Organisation des Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.
Sie wurde zur Absicherung der für eine dereinstige Bestattung hinterlegten Gelder gegründet. Mehr als 200.000
Vorsorgende vertrauen dieser Organisation.
Ihre zusätzlichen Vorteile
einer Bestattungsvorsorge mit der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG:
- Kostenfreie Auslandsrückholung, innerhalb Europas bis
5.200,– Euro, außerhalb Europas bis 10.300,– Euro - Vorsorgekarte, die wie eine Scheckkarte immer mitgeführt
werden sollte, damit im Leistungsfall sofort ersichtlich ist,
dass eine Vorsorgeabsicherung besteht - Höchstmögliche Sicherheit Ihrer Einlagen sowie eine gute
Rendite - Schlichtungsstelle bei Unstimmigkeiten mit dem Bestatter
- Umfassende Informationen zum Thema Bestattung durch
Flyer, Berichterstattungen in den Medien und öffent liche
Veranstaltungen zur Bestattungs kultur, über die die Homepage des Bundesverbandes informiert:
www.bestatter.de/trauerfall - 24 Stunden erreichbare Notfallnummer (0211-160 08 88) zur telefonischen Beratung und Betreuung bei allen Fragen zu laufenden Verträgen
- Übernahme des Kostenrisikos im Streitfall zur Durchsetzung der berechtigten Ansprüche gegenüber dem Sozialamt bei der Beantragung einer Sozialleistung nach rechtlicher Prüfung und Benennung des zu beauftragenden Rechtsanwaltes
Fragen zum Thema Bestattung oder Bestattungsvorsorge?
Wir beraten Sie gern.
Deutsche Bestattungsvorsorge
Treuhand Aktiengesellschaft
Eine Organisation des
Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.
Cecilienallee 5
40474 Düsseldorf
Telefon 0211-1 60 08-58
Telefax 0211-1 60 08-70
E-Mail: treuhand@bestatter.de
Internet: www.bestatter.de
Der letzte Wille
Wenn Sie eine andere Erbfolge oder Verteilung Ihres Erbes wünschen als die gesetzliche, sollten Sie dies unbedingt in einem Testament schriftlich festlegen. Insbesondere wenn die gerechte Aufteilung des Vermögens kompliziert ist oder wenn mit dem Erbe bestimmte Anweisungen und Wünsche verbunden werden sollen, ist das Testament unverzichtbar.
Dabei haben die gesetzlichen Bestimmungen zum Pflichtteil weiterhin Gültigkeit. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich von einem Notar oder Juristen beraten zu lassen. Bei größerem Vermögen und bei der Weitergabe von Firmen oder Unternehmen empfiehlt es sich zudem, einen Steuerberater zurate zu ziehen, um steuerliche Mehrbelastungen der Erben zu vermeiden und für die Erben und Nachfolger Klarheit zu schaffen.
Beachten Sie auch: Ein Testament ist nur dann rechtsverbindlich, wenn es den gesetzlichen Vorschriften entsprechend verfasst wurde.
Hinweise für ein gültiges Testament:
- Es muss handschriftlich verfasst werden und mit Vor- und Zunamen unterschrieben sein. Zusätzlich sollten Ort und Datum genannt werden.
- Wenn ein Ehepaar gemeinsam ein Testament verfasst, muss es von einem Ehepartner handschriftlich aufgesetzt und von beiden unterschrieben werden.
- Das Testament muss beim Amtsgericht eingereicht werden.