Denken Sie an die Zukunft…
Viele Menschen denken nur ungern über die Endlichkeit des eigenen Lebens nach. Doch unterstützt die Bestattungsvorsorge die Umsetzung der persönlichen Wünsche und entlastet die späteren Hinterbliebenen im Trauerfall. Dabei ist es vollkommen frei, wie detailliert die Vorkehrungen getroffen werden: Sie selbst entscheiden, ob nur grundlegende Fragen (wie etwa die Bestattungsart) oder bereits auch Details wie Grabart, Regelung zur Grabpflege und die Gestaltung ihrer Trauerfeier festgelegt werden. Wir helfen Ihnen, alle Vorkehrungen in Ihrem Sinne für den Fall Ihres Ablebens zu treffen. In einem unverbindlichen Gespräch informieren und beraten wir Sie gerne. Zur Bestattungsvorsorge gehört es auch, alle wichtigen Dokumente an einem sicheren und neutralen Ort aufzubewahren:
• Familienstammbuch, Heirats- oder Geburtsurkunde
• Versicherungsverträge mit Policen
• Testament
• Vollmachten (Banken etc.)
• Bestattungsvorsorge-Vertrag mit Vollmachten für die Angehörigen
Denken Sie an das Unvermeidliche
Heute ist morgen schon gestern
Bestattungsvorsorge ist eine sinnvolle und verantwortungsbewusste Entscheidung. Heut zu tage muss jeder Mensch für seine eigene oder die Bestattung seiner Angehörigen finanziell selber aufkommen. Wie die Finanzen im Todesfall aussehen, ist angesichts eventuell anfallender Pflege- und Heimkosten kaum vorherzusehen. Wer vorsorgt, entlastet seine Angehörigen. Bestattungsvorsorge bedeutet aber auch, die eigenen Wünsche für die dereinstige Bestattung inhaltlich und finanziell abzusichern.
Der letzte Wille
Wenn Sie eine andere Erbfolge oder Verteilung Ihres Erbes wünschen als die gesetzliche, sollten Sie dies unbedingt in einem Testament schriftlich festlegen. Insbesondere wenn die gerechte Aufteilung des Vermögens kompliziert ist oder wenn mit dem Erbe bestimmte Anweisungen und Wünsche verbunden werden sollen, ist das Testament unverzichtbar.
Dabei haben die gesetzlichen Bestimmungen zum Pflichtteil weiterhin Gültigkeit. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich von einem Notar oder Juristen beraten zu lassen. Bei größerem Vermögen und bei der Weitergabe von Firmen oder Unternehmen empfiehlt es sich zudem, einen Steuerberater zurate zu ziehen, um steuerliche Mehrbelastungen der Erben zu vermeiden und für die Erben und Nachfolger Klarheit zu schaffen.
Beachten Sie auch: Ein Testament ist nur dann rechtsverbindlich, wenn es den gesetzlichen Vorschriften entsprechend verfasst wurde.
Hinweise für ein gültiges Testament:
- Es muss handschriftlich verfasst werden und mit Vor- und Zunamen unterschrieben sein. Zusätzlich sollten Ort und Datum genannt werden.
- Wenn ein Ehepaar gemeinsam ein Testament verfasst, muss es von einem Ehepartner handschriftlich aufgesetzt und von beiden unterschrieben werden.
- Das Testament muss beim Amtsgericht eingereicht werden.