Sich zu Lebzeiten mit der eigenen Bestattung auseinanderzusetzen, klingt für viele Menschen erst einmal ungewöhnlich, doch es gibt einige gute Gründe: Für die meisten ist es eine emotionale Entlastung zu wissen, dass der eigene Abschied geregelt ist; Ihre Angehörigen wiederum müssen in ihrer Trauer weniger Entscheidungen treffen und können einfach sicher sein, dass alles in Ihrem Sinne abläuft.
Bestattungsvorsorge - Denken Sie an Ihre Zukunft
An dieser Stelle erhalten Sie lediglich allgemeine Informationen, die weder eine Rechtsberatung ersetzen noch die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles berücksichtigen. Für eine konkrete Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Notar.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, wie Grundstücksgeschäfte, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig, für andere Vermögensgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um auch gesundheitliche Aspekte zu klären.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, selbst Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patientenverfügung kann mit einer notariellen Vorsorgevollmacht verbunden, aber auch isoliert und privatschriftlich erstellt werden.
Gerne zeigen wir Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch Ihre Möglichkeiten, dabei erläutern wir Ihnen auch Ihre Optionen für eine frühzeitige finanzielle Absicherung Ihrer Bestattung. Je nach Alter empfiehlt sich eine Sterbegeldversicherung oder ein zweckgebundenes Treuhandkonto, beispielsweise bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG.