Denken Sie an die Zukunft…

Viele Menschen denken nur ungern über die Endlichkeit des eigenen Lebens nach. Doch unterstützt die Bestattungsvorsorge die Umsetzung der persönlichen Wünsche und entlastet die späteren Hinterbliebenen im Trauerfall. Dabei ist es vollkommen frei, wie detailliert die Vorkehrungen getroffen werden: Sie selbst entscheiden, ob nur grundlegende Fragen (wie etwa die Bestattungsart) oder bereits auch Details wie Grabart, Regelung zur Grabpflege und die Gestaltung ihrer Trauerfeier festgelegt werden. Wir helfen Ihnen, alle Vorkehrungen in Ihrem Sinne für den Fall Ihres Ablebens zu treffen. In einem unverbindlichen Gespräch informieren und beraten wir Sie gerne. Zur Bestattungsvorsorge gehört es auch, alle wichtigen Dokumente an einem sicheren und neutralen Ort aufzubewahren:

• Familienstammbuch, Heirats- oder Geburtsurkunde
• Versicherungsverträge mit Policen
• Testament
• Vollmachten (Banken etc.)
• Bestattungsvorsorge-Vertrag mit Vollmachten für die Angehörigen

Denken Sie an das Unvermeidliche
Heute ist morgen schon gestern

Bestattungsvorsorge ist eine sinnvolle und verantwortungsbewusste Entscheidung. Heut zu tage muss jeder Mensch für seine eigene oder die Bestattung seiner Angehörigen finanziell selber aufkommen. Wie die Finanzen im Todesfall aussehen, ist angesichts eventuell anfallender Pflege- und Heimkosten kaum vorherzusehen. Wer vorsorgt, entlastet seine Angehörigen. Bestattungsvorsorge bedeutet aber auch, die eigenen Wünsche für die dereinstige Bestattung inhaltlich und finanziell abzusichern.

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Der letzte Wille

Wenn Sie ei­ne an­de­re Erb­fol­ge oder Ver­tei­lung Ih­res Er­bes wün­schen als die ge­setz­li­che, soll­ten Sie dies un­be­dingt in ei­nem Tes­ta­ment schrift­lich fest­le­gen. Ins­be­son­de­re wenn die ge­rech­te Auf­tei­lung des Ver­mö­gens kom­pli­ziert ist oder wenn mit dem Er­be be­stimm­te An­wei­sun­gen und Wün­sche ver­bun­den wer­den sol­len, ist das Tes­ta­ment un­ver­zicht­bar.

Da­bei ha­ben die ge­setz­li­chen Be­stim­mun­gen zum Pflicht­teil wei­ter­hin Gül­tig­keit. In je­dem Fall ist es sinn­voll, sich von ei­nem No­tar oder Ju­ris­ten be­ra­ten zu las­sen. Bei grö­ße­rem Ver­mö­gen und bei der Wei­ter­ga­be von Fir­men oder Un­ter­neh­men emp­fiehlt es sich zu­dem, ei­nen Steu­er­be­ra­ter zu­ra­te zu zie­hen, um steu­er­li­che Mehr­be­las­tun­gen der Er­ben zu ver­mei­den und für die Er­ben und Nach­fol­ger Klar­heit zu schaf­fen.

Be­ach­ten Sie auch: Ein Tes­ta­ment ist nur dann rechts­ver­bind­lich, wenn es den ge­setz­li­chen Vor­schrif­ten ent­spre­chend ver­fasst wur­de.

Hin­wei­se für ein gül­ti­ges Tes­ta­ment:

  • Es muss hand­schrift­lich ver­fasst wer­den und mit Vor- und Zu­na­men un­ter­schrie­ben sein. Zu­sätz­lich soll­ten Ort und Da­tum ge­nannt wer­den.
  • Wenn ein Ehe­paar ge­mein­sam ein Tes­ta­ment ver­fasst, muss es von ei­nem Ehe­part­ner hand­schrift­lich auf­ge­setzt und von bei­den un­ter­schrie­ben wer­den.
  • Das Tes­ta­ment muss beim Amts­ge­richt ein­ge­reicht wer­den.