Nachlass & Erbrecht

Wenn ein Mensch verstirbt, hinterlässt dieser in der Regel Vermögenswerte, die als Nachlass bezeichnet werden. Dazu können beispielsweise Sparguthaben, Aktien oder Immobilien gehören, die als aktive Vermögenswerte gelten. Aber auch Schulden können Bestandteil des Nachlasses sein und somit zum Erbe gehören. Wenn Schulden Teil eines Erbes sind, werden diese als Passivvermögen bezeichnet. Nach dem Todesfall eines Erblassers geht der Nachlass in den Besitz der Erben über.

Testament

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten, ein rechts­kräftiges Testament zu verfassen: Das „eigenhändige Testament“ muss vom Testierenden handschriftlich auf Papier niedergeschrieben werden und Ort, Datum sowie die persönliche Unterschrift mit Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Das Testament kann jederzeit widerrufen werden.

Erbrecht

Sofern kein Testament vorliegt, gilt diese Erbreihenfolge: Erben 1. Ordnung sind Kinder, Ehepartner, Enkel. In einer Zugewinn­gemeinschaft erbt der Ehe­partner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu gleichen Teilen aufgeteilt. Erben 2. Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben 2. Ordnung, geht das Vermögen an die Erben 3. Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen.

An dieser Stelle erhalten Sie lediglich allgemeine Informationen, die weder eine Rechtsberatung ersetzen noch die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles berücksichtigen. Für eine konkrete Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Notar.

Digitaler Nachlass

Das Internet gehört heute zum Alltag, und die Zahl der älteren Menschen, die das Internet täglich nutzen, steigt. Alle Internetnutzer hinterlassen ihre digitalen Daten im Netz und schließen beispielsweise kostenpflichtige Abonnements auf Internetplattformen ab. Die im Todesfall hinterlassenen Daten werden als digitaler Nachlass bezeichnet. Aber was passiert eigentlich mit dem digitalen Nachlass nach dem Tod eines Erblassers?