Grundsätzlich wird der digitale Nachlass rechtlich so betrachtet und gehandhabt wie alle anderen Hinterlassenschaften eines Erbes. Deshalb haben Erbnehmer in der Regel auch einen Anspruch auf die digitalen Daten des Erblassers. Denn im Zweifelsfall müssen beispielsweise Online-Verträge oder Online-Abonnements des Erblassers gekündigt werden, um keine weiteren Kosten zu verursachen.
Digitaler Nachlass
Wir regeln die unkomplizierte Abmeldung von:
- Nutzerkonten
- Mitgliedschaften und Guthaben bei Handelsplattformen
- Dating- und Partnerportalen
- Spieleplattformen und Wettanbietern
- Facebook-Konten
- Google Account
- Vereinsmitgliedschaften
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- GEZ-Gebühren
- Weiterer Anbieter und Dienste
Die digitalen Hinterlassenschaften eines Verstorbenen sind für Angehörige meist nur selten zugänglich und damit im Sterbefall nicht kontrollierbar. Mit dem Online-Schutzpaket können Sie als Angehörige den digitalen Nachlass einfach ermitteln und entsprechend regeln lassen. Einfach, sicher und in allen wesentlichen Bereichen des Internets. Jeder, der das Internet nutzte, hinterlässt nach seinem Tod einen persönlichen digitalen Nachlass. Dieser ergibt sich aus der digitalen Identität, die alle gespeicherten Daten zur Person beinhaltet und dementsprechend sehr individuell ist. Dabei sind gerade extern hinterlassene Daten, also z. B. bei Internetunternehmen und -portalen, für Angehörige von Bedeutung.
Wen betrifft der digitale Nachlass?
Wie jede andere Form des Nachlasses betrifft auch der digitale Nachlass vor allem die Angehörigen und Erben. Und zwar immer dann, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten das Internet nutzte. Ungeregelt birgt der digitale Nachlass für jeden Angehörigen das Risiko einer Reihe von finanziellen Nachteilen und insbesondere in der Trauerzeit weitere vermeidbare Unannehmlichkeiten. Gleichzeitig gehen dann auch wertvolle Erinnerungen und Vermögenswerte verloren.
Können Angehörige den digitalen Nachlass regeln?
Voraussetzungen für eine selbständige Regelung durch die Angehörigen sind die Kenntnis der digitalen Identität und der Zugriff auf die Nutzerkonten des Verstorbenen. In der Regel liegt beides nicht oder nicht vollständig vor. Die Internetnutzung hat sich zudem in wenigen Jahren so drastisch verändert, dass eine sichere Regelung durch die Angehörigen selbst immer schwieriger bis unmöglich wird gehen dann auch wertvolle Erinnerungen und Vermögenswerte verloren.